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   RG, 05.04.1939 - II 155/38   

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RG, 05.04.1939 - II 155/38 (https://dejure.org/1939,623)
RG, Entscheidung vom 05.04.1939 - II 155/38 (https://dejure.org/1939,623)
RG, Entscheidung vom 05. April 1939 - II 155/38 (https://dejure.org/1939,623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund einer von ihm persönlich übernommenen Verpflichtung zur Herbeiführung einer Leistung der Gesellschaft verurteilt werden? 2. Unter welchen Voraussetzungen enthält die vertragliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 160, 257
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Diesen Standpunkt hat allerdings das Reichsgericht (RGZ 112, 273, 279; 119, 386, 388; 133, 90, 95; 160, 257, 262; 170, 358, 371/72; JW 1927, 2992) vertreten.

    Es führt aus (RGZ 160, 257, 262), "ein unmittelbarer Erfüllungszwang, sei es auf Grund des § 894 ZPO, sei es auf Grund der §§ 887, 888 ZPO, sei mit den Vorschriften über die Willensbildung der Gesellschafterversammlung unvereinbar", und (RGZ 112, 273, 279) "es gehe nicht an, durch äußeren Zwang in die Willensbildung eines Körperschaftsorgans, als das sich die Gesellschafterversammlung darstellt, einzugreifen".

  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Eine Verurteilung, von der feststeht, daß sie keinesfalls verwirklicht werden kann, ist sinnlos (RGZ 107, 15, 17; 160, 257, 263; BGH, Urteile v. 4. November 1971 - VII ZR 175/69, NJW 1972, 152).
  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84

    Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur

    Allerdings könnte für die Klage das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn die vom Beklagten verlangte Leistung - wovon das Berufungsgericht in seiner weiteren Begründung ausgeht - unmöglich oder sicher nicht vollstreckbar wäre (vgl. z.B. RGZ 160, 257, 263; BGH Urt. v. 9. Oktober 1974, VIII ZR 113/72, NJW 1974, 2317 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Bereits das Reichsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung (RGZ 141, 212 [216 ff]; 158, 166 [172 ff]; 160, 257 [265 ff]) eine Berücksichtigung des Fortfalls der Geschäftsgrundlage grundsätzlich nur dann anerkannt, wenn mit Rücksicht auf den Geschäftszweck das Festhalten an dem Vertrag nach Treu und Glauben dem Verpflichteten nicht mehr zugemutet werden kann, und der oberste Gerichtshof ist in dieser Richtung noch weitergegangen, indem er die Durchbrechung des obersten Grundsatzes der Vertragstreue unter diesem Gesichtspunkt nur zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse zugelassen hat (CGKZ 1, 62 [71]; 386 [394]; 2, 202 [209]).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Denn zu einer Leistung, die unstreitig nicht möglich ist, darf niemand verurteilt werden (RGZ 160, 257, 263; BGHZ 68, 372, 377; BGH NJW 1974, 2317 f.; Palandt/Heinrichs aaO § 283 Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - 10 U 93/90

    Berufung des Vermieters auf Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung

    Denn da der Antragsgegner das Unvermögen zur vertraglichen Leistung an die Antragstellerin aus den beschriebenen Gründen gemäß §§ 275, 276 BGB zu vertreten hätte, müsste die Unmöglichkeit zur Besitzüberlassung an die Antragstellerin feststehen, um deren Rechte entfallen zu lassen (vgl. RGZ 105, 15, 17 f.; 160, 257, 263; BGH NJW 1972, 152; 1974, 943, 944; 1977, 1336; 1986, 1676).
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 75/73

    Übertragung des einzigen wesentlichen Vermögenswert in Form eines

    Denn eine Verurteilung, aus der keinesfalls vollstreckt werden kann, ist sinnlos (Senatsurteil BGH NJW 1972, 152 Nr. 4 unter Bezugnahme auf RGZ 107, 15, 17 ff; 160, 257, 263).
  • BGH, 04.11.1971 - VII ZR 175/69

    Abgrenzung zwischen einem einheitlichen Vertrag und mehreren Einzelverträgen -

    Bei dieser Sachlage durfte das Berufungsgericht nicht zur Herausgabe der Häute verurteilen; denn eine Verurteilung, aus der keinesfalls vollstreckt werden kann, ist sinnlos (RGZ 107, 15, 17 f; 160, 257, 263).
  • BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56

    Rechtsmittel

    Träfe nämlich letzteres zu, so wäre für eine Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage - die nur dann rechtliche Bedeutung haben, wenn dem Verpflichteten das Festhalten an dem Vertrag nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (RGZ 160, 257, 265 ff; BGHZ 2, 176, 188) - im vorliegenden Falle kein Raum; denn dann würde der Kläger nicht in unzumutbarer Weise belastet (für die Beklagte wäre, da sie den Kaufpreis nach wie vor in voller Höhe bekäme, ohnehin keine rechtserhebliche Veränderung eingetreten).
  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04

    Anforderungen an ein durch eine private Kosmetikschule auszustellendes

  • BGH, 25.03.1953 - II ZR 146/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.10.1952 - I ZR 8/52

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 16.03.1988 - 6 U 28/87

    Vollstreckung einer Stimmrechtsbindung mit einer Leistungsklage; Wirksamkeit

  • BGH, 25.05.1973 - V ZR 128/71

    Inhalt der ordnungsgemäßen Auslegung einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung -

  • BGH, 12.06.1969 - V BLw 4/69

    Zulässigkeit eines Antrags auf Genehmigung der Veräußerung eines Waldgutes -

  • BGH, 10.10.1956 - V ZR 39/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 78/66

    Übereignung eines Grundstücks - Auflassung eines Grundstücks

  • BGH, 12.05.1960 - VII ZR 65/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1956 - V ZR 5/55

    Rechtsmittel

  • OLG München, 22.06.1983 - 7 U 5 309/82
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